- rechtliche Volkskunde
- rechtliche Volkskunde,interdisziplinäre Wissenschaft, die zwischen Rechtsgeschichte und Volkskunde steht; sie befasst sich mit den Rechtssatzungen und Gesellschaftsnormen sowie mit den rituellen und symbolischen Formen der Rechtspflege und deren Wandlungen im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach den rechtlichen Zuständen (Strukturen) und Prozessen im Volksleben: z. B. das Recht der kleinen Leute, gesellschaftlicher Minderheiten, Zünfte und Gesellenverbände, die Mühlen-, Wald-, Feld- und Fischereirechte, obrigkeitliche Vorschriften über Speisen, Kleider, Schmuck und Wallfahrt. Wichtig für die rechtliche Volkskunde ist auch die Rechtsikonographie, da die bildliche Darstellungen des (historischen) Rechtslebens einerseits Einblick in den Rechtsalltag geben, oft aber auch gerade für das Volk zum besseren Verständnis der Rechtsaussagen geschaffen wurden. (Rechtsbräuche, Rechtssymbole)K.-S. Kramer: Grundr. einer r. V. (1974);Das Recht der kleinen Leute. Rechtl. Beitr. zur r. V., hg. v. K. Köstlin u. a. (1976);Forsch. zur Rechtsarchäologie u. r. V. (Zürich 1978 ff.);Strafjustiz in alter Zeit, hg. v. C. Hinckeldey (1980);W. Schild: Alte Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung (21985);G. Kocher: Zeichen u. Symbole des Rechts. Eine histor. Ikonographie (1992);L. Carlen: Sinnenfälliges Recht. Aufsätze zur Rechtsarchäologie u. r. V. (1995).
Universal-Lexikon. 2012.